Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht und seine Regelungen betreffen fast jeden privaten Haushalt, der sein Einkommen aufgrund nichtselbstständiger, lohnabhängiger Arbeitsleistungen für einen fremden Arbeitgeber erzielt. Seine große Bedeutung beschränkt sich nicht nur auf das Kündigungsschutzrecht,
obwohl Statistiken zufolge Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten die meisten arbeitsrechtlichen Streitfälle darstellen. Vielmehr beinhaltet es eine Vielzahl rechtlicher Problemkreise und Regelungen, angefangen vom Abschluss des Arbeitsverhältnisses, dem Arbeitsvertrag, über Streitigkeiten während des laufenden Arbeitsverhältnisses, z.B.
Lohnrückstände, Nichtzahlung von Tariflohn, Überstunden oder Zuschlägen, Mobbing am Arbeitsplatz, Verstöße gegen die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, Urlaubsgewährung, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Wiedereingliederung nach Erziehungszeiten oder Krankheit, Versetzung bis hin zu Bestandsstreitigkeiten, speziell der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und sich
anschließende Ansprüche, beispielsweise auf eine Abfindung und ein Arbeitszeugnis, dessen erforderlichen Inhalt und Möglichkeiten seiner Berichtigung.
Arbeitsrecht: Seit 20 Jahren mein Spezialgebiet
Vorstehende, nur exemplarisch ausgewählte Tätigkeitsfelder, deren vollständige Aufzählung der Fachliteratur vorbehalten bleibt und den Rahmen dieser Internetseite sprengen würde, stellen seit fast zwei Jahrzehnten den Schwerpunkt anwaltlicher Beratung und Interessenvertretung der Rechtsanwaltskanzlei Berf im Fachgebiet Arbeitsrecht dar.
Probleme im Arbeitsrecht? Sofort zum Anwalt!
Gerade wegen der besonderen Bedeutung der Regelungen des Arbeitsrechts für die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers und seiner Familie kann nur dringend empfohlen werden, bei rechtlichen Fragestellungen oder Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis umgehend einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu Rate zu ziehen, der ausschließlich Ihre Interessen vertritt, einzuhaltende Fristen und die Taktik Ihres Gegners kennt sowie unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage ein wesentlich optimaleres Ergebnis für Sie zu erzielen in der Lage ist, als wenn Sie sich der konkreten Situation ohne anwaltlichen Beistand stellen.
Wo wir Sie vertreten können
Meine Kanzlei ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts seit vielen Jahren nicht nur im Raum Köln/Bonn/Aachen, sondern überregional tätig, wobei wir schwerpunktmäßig Gerichtstermine vor dem Arbeitsgericht Köln und den Arbeitsgerichten Aachen, Düsseldorf, Bonn und Siegburg wahrnehmen sowie am Landesarbeitsgericht Köln und LAG Düsseldorf tätig sind. Wir vertreten unsere Mandanten bei entsprechender Fallkonstellation selbstverständlich auch vor allen anderen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in Deutschland.
Wen wir vertreten – Arbeitnehmer/-innen sowie Betriebs- und Personalräte
Rechtsanwalt Berf berät und vertritt seit fast 20 Jahren schwerpunktmäßig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts, namentlich den auf dieser Seite genannten Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Bestand oder der Beendigung und Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses.
Darüber hinaus verfügen wir sowohl über das juristische „Know-how“ als auch eigene praktische Erfahrung als Betriebsratsmitglied. Wir beraten und vertreten daher auch gern Betriebsräte und Personalvertretungen in allen Fragestellungen des kollektiven Arbeitsrechts, z.B. bei der Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten in Beschlussverfahren, bei der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen und im Einigungsstellenverfahren.
Lassen Sie deren Inhalt prüfen.
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Wenn die netten Kollegen lästern oder Vorgesetzte schikanieren, was tun? 
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