Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht und seine Regelungen betreffen fast jeden privaten Haushalt, der sein Einkommen aufgrund nichtselbstständiger, lohnabhängiger Arbeitsleistungen für einen fremden Arbeitgeber erzielt. Seine große Bedeutung beschränkt sich nicht nur auf das Kündigungsschutzrecht, obwohl Statistiken zufolge Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten die meisten arbeitsrechtlichen Streitfälle darstellen. Vielmehr beinhaltet es eine Vielzahl rechtlicher Problemkreise und Regelungen, angefangen vom Abschluss des Arbeitsverhältnisses, dem Arbeitsvertrag, über Streitigkeiten während des laufenden Arbeitsverhältnisses, z.B. Lohnrückstände, Nichtzahlung von Tariflohn, Überstunden oder Zuschlägen, Mobbing am Arbeitsplatz, Verstöße gegen die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, Urlaubsgewährung, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, Wiedereingliederung nach Erziehungszeiten oder Krankheit, Versetzung bis hin zu Bestandsstreitigkeiten, speziell der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und sich anschließende Ansprüche, beispielsweise auf eine Abfindung und ein Arbeitszeugnis, dessen erforderlichen Inhalt und Möglichkeiten seiner Berichtigung.
Arbeitsrecht: Seit über 30 Jahren mein Spezialgebiet
Vorstehende, nur exemplarisch ausgewählte Tätigkeitsfelder, deren vollständige Aufzählung der Fachliteratur vorbehalten bleibt und den Rahmen dieser Internetseite sprengen würde, stellen seit über drei Jahrzehnten den Schwerpunkt anwaltlicher Beratung und Interessenvertretung der Rechtsanwaltskanzlei Berf im Fachgebiet Arbeitsrecht dar.
Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Berf hat seine besonderen Fachkenntnisse im Rechtsgebiet Arbeitsrecht zur Erlangung der Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durch erfolgreiche Absolvierung des entsprechenden Lehrgangs bei der Hagen Law School nachgewiesen und seit 1994 mehr als 1.600 Fälle im Arbeitsrecht selbst bearbeitet. Er bildet sich regelmäßig fort und ist berechtigt, die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu führen.
Wo wir Sie vertreten können
Meine Kanzlei ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts seit über drei Jahrzehnten nicht nur in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz überregional tätig, wobei wir schwerpunktmäßig Gerichtstermine vor den Arbeitsgerichten in Köln und Bonn und den Arbeitsgerichten in Aachen, Düsseldorf, Siegburg sowie Koblenz, Mainz und Trier wahrnehmen sowie an den Landesarbeitsgerichten in Köln, dem LAG Düsseldorf sowie dem LAG Koblenz tätig sind.
Wir vertreten unsere Mandanten bei entsprechender Fallkonstellation selbstverständlich auch vor allen anderen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in ganz Deutschland. Seit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs werden Gerichtsverhandlungen zunehmend per Videokonferenz durchgeführt, so dass der Anwalt des Vertrauens weder am Gerichtsort wohnen, noch stundenlang reisen muss.
Wen wir vertreten – Arbeitnehmer/-innen sowie Betriebs- und Personalräte
Rechtsanwalt Berf berät und vertritt seit über 30 Jahren schwerpunktmäßig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts, namentlich den auf dieser Seite genannten Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Bestand oder der Beendigung und Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses.
Darüber hinaus verfügen wir sowohl über das juristische „Know-how“ als auch eigene praktische Erfahrung als Betriebsratsmitglied und Referent für Betriebs- und Personalräte. Wir beraten und vertreten daher auch gern Betriebsräte und Personalvertretungen in allen Fragestellungen des kollektiven Arbeitsrechts, z.B. bei der Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten in Beschlussverfahren, bei der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen und im Einigungsstellenverfahren.
Wenn die netten Kollegen lästern oder Vorgesetzte schikanieren, was tun?
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Sie sind eine gewählte betriebliche Interessenvertretung und benötigen qualifizierten anwaltlichen Beistand…
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