
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht: Seit über 30 Jahren mein Spezialgebiet
Vorstehende, nur exemplarisch ausgewählte Tätigkeitsfelder, deren vollständige Aufzählung der Fachliteratur vorbehalten bleibt und den Rahmen dieser Internetseite sprengen würde, stellen seit über drei Jahrzehnten den Schwerpunkt anwaltlicher Beratung und Interessenvertretung der Rechtsanwaltskanzlei Berf im Fachgebiet Arbeitsrecht dar.
Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Berf hat seine besonderen Fachkenntnisse im Rechtsgebiet Arbeitsrecht zur Erlangung der Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ durch erfolgreiche Absolvierung des entsprechenden Lehrgangs bei der Hagen Law School nachgewiesen und seit 1994 mehr als 1.600 Fälle im Arbeitsrecht selbst bearbeitet. Er bildet sich regelmäßig fort und ist berechtigt, die Fortbildungsbescheinigung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu führen.
Wo wir Sie vertreten können
Meine Kanzlei ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts seit drei Jahrzehnten nicht nur im Raum Köln/Bonn/Aachen, sondern überregional tätig, wobei wir schwerpunktmäßig Gerichtstermine vor dem Arbeitsgericht Köln und den Arbeitsgerichten Aachen, Düsseldorf, Bonn und Siegburg wahrnehmen sowie am Landesarbeitsgericht Köln und LAG Düsseldorf tätig sind.
Wir vertreten unsere Mandanten bei entsprechender Fallkonstellation selbstverständlich auch vor allen anderen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in ganz Deutschland. Seit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs werden Gerichtsverhandlungen zunehmend per Videokonferenz durchgeführt, so dass der Anwalt des Vertrauens weder am Gerichtsort wohnen, noch stundenlang reisen muss.
Wen wir vertreten – Arbeitnehmer/-innen sowie Betriebs- und Personalräte
Rechtsanwalt Berf berät und vertritt seit fast 30 Jahren schwerpunktmäßig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Rechtsfragen des Individualarbeitsrechts, namentlich den auf dieser Seite genannten Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Anbahnung, dem Bestand oder der Beendigung und Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses.
Darüber hinaus verfügen wir sowohl über das juristische „Know-how“ als auch eigene praktische Erfahrung als Betriebsratsmitglied und Referent für Betriebs- und Personalräte. Wir beraten und vertreten daher auch gern Betriebsräte und Personalvertretungen in allen Fragestellungen des kollektiven Arbeitsrechts, z.B. bei der Durchsetzung von Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechten in Beschlussverfahren, bei der Aushandlung von Betriebsvereinbarungen und im Einigungsstellenverfahren.
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