Weitere Rechtsgebiete
Strafverteidigung/Strafrecht
Wurde gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat eingeleitet, kann Herr Rechtsanwalt Berf Ihnen als Strafverteidiger zur Seite stehen.
Beachten Sie bitte: Je früher Sie sich in strafrechtlichen Angelegenheiten mit meiner Kanzlei in Verbindung setzen, um so mehr Möglichkeiten sind nach der Strafprozessordnung gegeben, um bereits im Vorverfahren bis zur Anklageerhebung, bei Vorladungen, Vernehmungen, Haftprüfungen und Dergleichen sowie darüber hinaus im gesamten Verfahren bis hin zur Hauptverhandlung die verfahrensmäßigen Rechte des Beschuldigten ausschöpfen zu können. Wenden Sie sich also in strafrechtlichen Angelegenheiten möglichst umgehend, nachdem Sie von der Einleitung eines gegen Sie gerichteten Strafverfahrens erfahren haben, d.h. nach Erhalt einer polizeilichen Vorladung oder eines Anhörungsbogens umgehend an einen Strafverteidiger Ihrer Wahl und warten Sie nicht erst ab, bis Anklage erhoben oder sogar schon Termin zur Hauptverhandlung anberaumt ist. Denn der Verteidiger benötigt Zeit, um die Akten anzufordern und einzusehen, um mit dem Beschuldigten dessen weitere Verteidigung vorbereiten und planen zu können.
Wettbewerbsrecht
Wir vertreten Privat- und Geschäftsmandanten in Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts, namentlich bei Konfrontation mit Angelegenheiten des unlauteren Wettbewerbs. Dazu zählen zum Beispiel unerlaubte Telefonwerbung, Email- oder Telefaxspamming. Was häufig übersehen wird: Nicht nur Gewerbetreibende oder Selbstständige, sondern auch Privatleute haben Unterlassungsansprüche in diesen Zusammenhängen gegenüber unerlaubte Werbemethoden einsetzender Absender.
Darüber hinaus vertreten wir Unternehmen bei Verstößen von Mitbewerbern gegen Auszeichnungs- und Informationspflichten, speziell im Internet, sowie in anderen Angelegenheiten unlauterer Werbung.
Urheber- und Medienrecht
Nicht nur Ex-Minister schreiben ab und geben fremdes geistiges Eigentum als eigenes aus. Sind Sie Inhaber eines urheberrechtlich geschützten Werkes (Aufsatz, Bild, Buch, Dissertation, Film, Musik) und macht sich jemand anderes dieses Werk zu eigen, indem er es oder Teile davon kopiert, Dritten zugänglich macht oder unter seinem Namen als eigene Leistung veröffentlicht, können wir Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Urheberrechte behilflich sein.
Sehr häufig anzutreffen sind auch die sogenannten Abmahnfälle, bei denen in umgekehrter Fallgestaltung Abmahnungen zugeschickt werden wegen Verstößen gegen Urheberrechte im Internet, namentlich durch Verwendung sogenannter Tauschbörsen, filesharing, oder sonstiger Weitergabe urheberrechtlich geschützter Dateien an Dritte.
Hier ist besondere Vorsicht geboten: Bevor Sie irgendwelche vorformulierten Erklärungen abgeben und sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von mehreren hundert Euro verpflichten, lassen Sie den Sachverhalt und Ihre Handlungsmöglichkeiten umgehend nach Erhalt einer solchen Abmahnung von einem Spezialisten im Urheber- und Medienrecht prüfen.
Beachten Sie bitte: In wettbewerbsrechtlichen wie urheberrechtlichen Angelegenheiten ist in jedem Fall Eile geboten. Wird bei einem erkannten Verstoß zu lange abgewartet, kann das Recht, vom Verursacher oder Konkurrenten per einstweiliger Verfügung Unterlassung zu verlangen, verwirkt sein. Als Urheberrechtsverletzer müssen Sie im Gegenzug damit rechnen, bei nicht rechtzeitiger, richtiger Reaktion eine einstweilige Verfügung zugestellt zu erhalten und mit erheblichen, zusätzlichen Kosten rechnen.
Die richtige Vorgehensweise im Einzelfall kennt nur der Fachmann!
Wenden Sie sich in Angelegenheiten des Wettbewerbs-, Urheber und Medienrechts vertrauensvoll an unsere Kanzlei.