Verkehrsrecht – wichtige Informationen für Sie

Ärger bei Autokauf oder Reparatur

Ein kleiner Zweitwagen für die Stadt sollte es sein, möglichst billig, mit wenig Laufleistung und gut in Schuss. Gesagt, getan, günstig im Internet gefunden und bar bezahlt. Schon auf der Rückfahrt macht der Motor seltsame Geräusche, der Wagen läuft nicht geradeaus und zieht beim Bremsen zur Seite. Was tun? Ein Sachverständiger stellt fest, dass das Fahrzeug einen Frontalzusammenstoß hatte, Rahmen und Lenkung notdürftig repariert und zu allem Überfluss auch noch der Kilometerstand zurückgedreht wurde. Er empfiehlt sofortige Stilllegung, da die Weiterfahrt lebensgefährlich ist. Gibt es nicht, meinen Sie? Leider doch, einer von zahlreichen Fällen aus der eigenen Praxis unserer Kanzlei.

Aber nicht nur in solch gravierenden Fällen der arglistigen Täuschung, sondern in allen rechtlichen Fragen von Gewährleistung, Garantie, Rückabwicklung und Schadensersatz stehen wir Ihnen gerne als kompetenter Partner zur Seite. Und im genannten Fall wurde der Verkäufer selbstverständlich zur Rückzahlung des Kaufpreises plus Zinsen an unseren Mandanten verurteilt, obwohl er sich vehement auf eine Haftungsausschlussklausel gemäß Kaufvertrag berufen hatte.

Sie fahren keine englische Nobelkarosse mit Kühlerfigur und sollen trotzdem für eine Inspektion einen vierstelligen Betrag zahlen, obwohl eigentlich nur der Ölwechsel fällig war? Nach einer durchgeführten Reparatur tritt der gleiche Mangel wieder auf? Gerne sind wir Ihnen auch bei Ärger mit Werkstätten, beispielsweise im Zusammenhang mit der Durchführung von Service- und Reparaturleistungen behilflich.

Unfallschadensregulierung – nur der Anwalt holt mehr für Sie heraus

Wenn es hinten knallt, sollten Sie vorne einen kühlen Kopf bewahren! Kennen Sie alle Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall, wissen Sie, wie man diese berechnet und notfalls auch durchsetzt? Das müssen Sie gar nicht, denn dafür gibt es Ihren Spezialisten im Verkehrsrecht, der Ihre Interessen optimal durchsetzt, mit Sachverständigen, Ärzten, Werkstätten, Leasingfirmen und natürlich auch mit Versicherungen die gesamte Korrespondenz führt, über die Sie per Internet in Sekundenschnelle informiert sind, so dass Sie sich entspannt zurücklehnen können. Auch Fahrzeuginsassen und sogar Fußgänger haben Ansprüche. Lassen Sie sich keinesfalls davon abhalten, einen Anwalt Ihres Vertrauens einzuschalten, und zwar sofort nach dem Unfall. Dies geht per Internet kinderleicht und sogar schon per Handy am Unfallort. Wenn Sie sich aber statt dessen ohne Anwalt sogleich an die gegnerische Versicherung wenden, werden Sie die Höhe Ihrer tatsächlichen Ansprüche nie erfahren, oder dann, wenn es zu spät ist. Erwarten Sie nämlich nicht, dass ein zahlungspflichtiger Gegner Sie darüber aufklärt, was Ihnen tatsächlich zusteht, sondern stets bemüht sein wird, so wenig wie möglich zu zahlen. Entscheiden Sie also selbst, ob Sie sich damit zufriedengeben, was man Ihnen freiwillig anbietet, hinterher ärgern und den Gewinn der Versicherung erhöhen, oder Ihren Unfallschaden gleich professionell vom Anwalt abwickeln lassen wollen.

Bußgeldsachen

Kleine Ursache – große Wirkung! Ein Bußgeldbescheid war in der Post mit einem gestochen scharfen Radarfoto.
Häufig wird in solchen Fällen einfach gezahlt, weil man glaubt, da könnte auch der Anwalt nichts mehr ausrichten. Dies stimmt nicht, denn nur der Anwalt erhält Akteneinsicht und kann, notfalls mit einem Gutachter, das durchgeführte Messverfahren auf Fehler überprüfen, welche einen Bußgeldbescheid zu Fall bringen können.
Bezahlen Sie statt dessen ohne Überprüfung durch den Anwalt, weil beispielsweise das Bußgeld nicht besonders hoch ist, wird die Sache rechtskräftig und werden eventuelle Punkte in Flensburg eingetragen.
Auch ein kleiner Bußgeldbescheid kann sehr nachteilige Folgen haben, wenn unter bestimmten Voraussetzungen ein weiterer wegen eines gleichartigen Verstoßes hinzukommt. Dies können Sie nicht voraussehen. Dann ändert auch der Anwalt an einem Fahrverbot nichts mehr, wenn man gegen den ersten Bescheid hätte vorgehen können, Sie aber versäumt haben, dies zu tun.
Bedenken Sie bitte auch Folgendes: Selbst ein Fahrverbot kann Ihren Arbeitsplatz kosten, auch wenn Sie kein Berufskraftfahrer sind, denn die wenigsten Arbeitnehmer, die beruflich ihren Führerschein benötigen, haben, je nach Verstoß, vier oder mehr Wochen Urlaub am Stück!
Wussten Sie, dass Polizeibeamte und Mitarbeiter kommunaler Ordnungsbehörden einen Schulungsnachweis haben müssen, um überhaupt mit einem bestimmten Messgerät arbeiten zu dürfen oder selbst die Messung mit einem Videofahrzeug unverwertbar ist, wenn darauf andere Reifen montiert waren, als im Eichschein stehen?
Im Beispielsfall wurde bei Auswertung der Bußgeldakte festgestellt, dass das Radargerät vor seinem Einsatz auf die falsche Fahrtrichtung kalibriert worden und die Messung damit unverwertbar war. Der Bußgeldbescheid musste aufgehoben werden, das Verfahren wurde eingestellt und der Mandant, Mitarbeiter im Außendienst, behielt seinen Arbeitsplatz.

Wenden Sie sich in Bußgeldsachen grundsätzlich an den Spezialisten Ihres Vertrauens. Denn auch ein „kleines“ Bußgeld kann Sie ärmer machen, als Sie glauben, nämlich arbeitslos!

Übrigens: Die meisten Automobilclubs bieten ihren Mitgliedern Rechtsschutz in verkehrs­recht­lichen Angelegenheiten ohne Selbstbeteiligung zu sehr günstigen Tarifen an.