Vertragsrecht – wichtige Informationen für Sie
Kaufrecht
Wenn das Schnäppchen aus dem Internet sich als Schrott entpuppt, Ihnen an der Haustür oder am Telefon etwas aufgeschwatzt wurde, es Probleme im Zusammenhang mit einer Internetauktion gibt, sowie in anderen vertragsrechtlichen Angelegenheiten, bei denen der Kauf beweglicher Sachen vereinbart war, stehen wir Ihnen als Käufer oder Verkäufer gern zur Seite. Sehr häufig wird die Ansicht vertreten, dass man sich problemlos von jedem geschlossenen Vertrag wieder lösen könne, wenn man beispielsweise das gleiche Produkt irgendwo anders billiger gefunden hat. Aber Vorsicht! So einfach geht das nicht. Der Gesetzgeber hat Widerrufs- und Rücktrittsrechte an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und hierfür Formvorschriften und Fristen vorgesehen, deren Nichtbeachtung zum Verlust der Rechte und Schadensersatzpflicht führen kann.
Auch beim Kauf oder Verkauf von unbeweglichen Sachen, nämlich beim Grundstückskauf, können sich eine Vielzahl rechtlicher Probleme ergeben, wenn beispielsweise zugesicherte Eigenschaften fehlen, Mängel verschwiegen wurden oder Dritte Rechte an dem Grundstück geltend machen. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne auch vor Abschluss eines solchen Vertrages oder sind Ihnen bei dessen individueller Ausarbeitung nach Ihren Wünschen behilflich. Wussten Sie, dass der Grundstückskaufvertrag zwar notariell beurkundet werden muss, aber sehr wohl vom Anwalt Ihres Vertrauens vorher formuliert worden sein kann?
Mietrecht und Leasingrecht
Wir vertreten Mieter als auch Vermieter bei rechtlichen Frage- und Problemstellungen des Mietrechts, sowohl bei Wohnraum- als auch Gewerbemietverträgen sowie bei Streitigkeiten aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Regelmäßig kommt es hierbei zu Streitigkeiten bei Betriebs- oder Nebenkostenabrechnungen, hinsichtlich der tatsächlichen Nutzfläche der Mietsache, bei Mietrückständen sowie nach Beendigung von Mietverträgen wegen des Zustands der Mieträume und einer hinterlegten Kaution. Gerne sind wir Ihnen als Vermieter auch bei der Ausarbeitung individueller, auf Ihre konkreten Bedürfnisse zugeschnittener, rechtssicherer Mietverträge behilflich.
Viele Wirtschaftsgüter, zum Beispiel Fahrzeuge oder Maschinen, werden heute nicht mehr gekauft, sondern geleast. Beim Leasing gibt es verschiedene vertragliche Gestaltungen, die unterschiedliche Rechte für Leasinggeber und Leasingnehmer beinhalten. Häufig kommt es zu Streitigkeiten beim Wunsch nach vorzeitiger Auflösung derartiger Verträge oder bei Rückgabe der geleasten Sache, wenn deren Zustand vom vereinbarten abweicht.
Werkvertragsrecht und Baurecht
Wenn die Waschmaschine nach der Reparatur erneut streikt, der EDV-Service den Virus doch nicht entfernt hat, das schlüsselfertige Einfamilienhaus einen feuchten Keller hat oder der Unternehmer Lieferungs- und Montageleistungen erbringt, die nicht bezahlt werden, handelt es sich um Ansprüche aus einem Werkvertrag. Wie oft muss der Besteller dem Unternehmer Gelegenheit zur Nachbesserung geben, bis diese als fehlgeschlagen gilt oder kann man sogleich jemand anderes beauftragen? Was ist zu beachten, wenn Abschlagszahlungen verlangt werden, ohne dass weitergearbeitet wird? Welche Formvorschriften und Fristen muss man beachten?
Wenden Sie sich in vertragsrechtlichen Angelegenheiten vertrauensvoll an unsere Kanzlei. Wir sind Ihnen bei vertragsrechtlichen Frage- und Problemstellungen gerne behilflich.